Auszug aus dem Duplo-Gebots-Buch (DGB):

§05.11. Duplo-Entgleisung: Eine Entgleisung ist der schändliche Akt des unlegitimen Verzehrs des Duplos und der damit einhergehenden missachtens des Duploregelwerks. Entgleisungen werden im Entgleisungsregister archiviert und für eine der anderen Duplonten angemessen scheinende Zeit geschändet und geächtet. Die Beschaffenheit dieser Rüge obligt der Entscheidung des Gremiums.

Somit ist die Duplo-Entgleisung ein ernstzunehmendes Vergehen. Im Entgleisungsregister wird diese Schandtat für alle Ewigkeit festgehalten.

Entgleisungsregister:

  • im Jahr 2005 – M. DAUER-Entgleisung
  • 13.02.07 – A. Entgleisung
  • 06.03.08 – K. Entgleisung (aus Unwissenheit)
  • 03.03.15 – L. Entgleisung