§01 Gebote & Regeln

§01.01. Ein Donnerstag jeder Woche wird als Duplotag bezeichnet.

§01.02. Donnerstags ist zur Duplozeit zwischen 12:00 Uhr mittags und 15:00 Uhr der Genuss von bis zu drei einzelnen Riegeln Duplo gestattet.

§01.03. Verzehrberechtigt, und damit Duplonten, sind feste und freie Mitarbeiter und Praktikanten der Agentur medioton. Des weiteren Kunden, Lieferanten, Freunde und Geschäftspartner der Firma, sowie im weitesten Sinne mit der Agentur und deren Mitarbeitern vertraute Menschen.

§01.04. Der Verzehr findet vornehmlich in den Räumlichkeiten Mergentheimer Straße 33, 97232 Giebelstadt, im Fachjargon Duplostätte, oder in deren nahem Umfeld von maximal 25 Kilometern in der aktiven Duplo-Range statt. Auch gelten alle Regelungen “Ge- und Verbote” nur für diesen geographisch umrissenen Rahmen.

§01.05. Fällt ein Donnerstag auf einen Feier- oder Urlaubstag, so können betroffene und befugte Personen den Duplotag im klassischen zeitlichen Rahmen zwischen Duplozeit 12:00 Uhr mittags und 15:00 Uhr auch in Abwesenheit feiern. Auch im Krankheitsfall kann der Duplotag unter den selben Bedingungen vollzogen werden. Diese Regelung gilt nur für Beschäftigte oder im Praktikantenverhältnis stehende aktive Mitarbeiter.

§02 Verbote & Indifferenzen

§02.01. Der Verzehr von einzelnen oder mehreren Riegeln Duplo an der Duplostätte und in deren nahem Umfeld von maximal 25 Kilometern außerhalb der Duplozeit.

§02.02. Untergang: Auch wenn ein Duploriegel in einem anderen Produkt durch Verarbeitung untergeht, beispielsweise in Form eines Kuchens, verliert die Duplotag-Pflicht nicht ihre Gültigkeit. Die Duplo-Entität gilt auch im Bestandteil.

§03 Ausnahmeregelungen

§03.01. Ort: In Ausnahmefällen sind bezüglich der Lokalität Sonderregelungen zu beantragen. Der Antrag muss per email an ‘duplotag//at//medioton.de’ formlos, aber verständlich vorgetragen erfolgen.

§03.02. Zeit: Es gibt keine zeitlichen Ausnahmen. Der Duplotag findet ausschließlich zwischen 12:00 Uhr mittags und 15:00 Uhr an Donnerstagen statt.

§03.03. EDT: Der “erweiterte Duplotag” kann im Vorfeld und nur spätestens bis 14:59 Uhr des Vortages eines Duplotages für eben diesen beantragt werden. Der Antrag muss per email an ‘duplotag//at//medioton.de’ formlos, aber verständlich vorgetragen erfolgen.

§03.04. Dauer-EDT: Der Dauer EDT ist ein Exot unter den Ausnahmeregelungen und wurde bislang nur für einen ehemaligen Mitarbeiter befristet in den Jahren 2002 und 2003 erteilt. Er kann grundsätzlich nur solchen Mitarbeitern gewährt werden, die theoretisch Donnerstags grundsätzlich nicht anwesend sind. Der Dauer-EDT bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen und jederzeit zu widerrufenden Genehmigung durch das Gremium.

§04 Schlechter & fragwürdiger Stil

§04.01. Verzehr von einzelnen oder mehreren Riegeln Duplo außerhalb des Duplotages im festgelegten Zeitrahmen.

§04.02. Verzehr von einzelnen oder mehreren Riegeln Duplo außerhalb der geographisch fest markierten Duplozone 25 Kilometer rund um die Duplostätte.

§05 DT-Lexikon & Jargon

§05.01. Duplostätte (Original): Die original Duplostätte ist das Gebäude der Agentur medioton in der Mergentheimer Straße 33, 97232 Giebelstadt, die als Mekka des Duplotags gilt. In der original Duplostätte erhält der Verzehr des Riegels den höchst zu erreichenden Stil.

§05.02. Duplostätte (Sri Lanka) auszuführen

§05.03. Duplont: Ein Duplont ist ein fester und freier Mitarbeiter und/oder Praktikant der Agentur medioton. Des weiteren Kunden, Lieferanten, Freunde und Geschäftspartner der Firma, sowie im weitesten Sinne mit der Agentur und deren Mitarbeitern vertraute Menschen. Nur Duplonten sind am Duplotag des Verzehrs berechtigt.

§05.04 Kernduplont: Ein Kernduplont ist ein ein fester und freier Mitarbeiter und/oder Praktikant der Agentur medioton. Sie sind alleinige Mitglieder des Gremiums.

§05.05. Duplozeit: Die Duplozeit ist die unumstößliche Zeit des Duplotags: Donnerstags von 12:00 Uhr mittags bis 15:00 Uhr CET. Dies ist die Zeit, in der die Duplonten ihre Verzehrberechtigung erhalten. Die einzige Methode diesen zeitlichen Rahmen legitim aufzulösen ist die Stellung eines EDT-Antrags an das Gremium und dessen Bewilligung.

§05.06. Duplo-Range: Die Duplo-Range ist der 25km Radius um die original Duplostätte, in der die Duplonten ihre Verzehrberechtigung des Duploriegels in den geltenden Regelungen und Rahmenbedingungen ausüben dürfen.

§05.07. EDT: Ein EDT (Erweiterter Duplotag) ist eine, durch Antragstellung an das Gremium, erteilte Befugnis, den Genuss des Duplotags von Duplonten außerhalb der gültigen örtlichen Restriktionen zu erleben. Dieser Duploverzehr kann dann nur im darauf folgenden Freitag innerhalb der geltenden Duplozeit erfolgen. Dieser Antrag muss bis spätestens 14:59 Uhr des Vortages des Duplotags schriftlich per E-Mail an „duplotag(at)medioton.de“ gesendet worden sein. Dieser Antrag ist formlos, aber verständich und begründet zu stellen. Es obligt alleinig der Entscheidung des Gremiums diesen EDT zu bewilligen. Die Ausübung des EDTs ohne Bewilligung des Gremiums gilt als Entgleisung und wird mit den entsprechenden Rügen geahndet.

$05.08. Duplo-Gremium: Das Gremium ist die alleinige legislative Gewalt über den Duplotag. Das Gremium besteht aus allen Kernduplonten. Dabei ist ein alleiniger Duplont berechtigt, die Rolle des Gremiums zu übernehmen und einzelne Entscheidungen zu fällen. Ein Duplont kann in Gremiumsfunktion sich nicht selbst zum alleinigen Gremiummitglied ernennen. Änderungen am DGB müssen in Abstimmung mit den anderen Kernduplonten erfolgen.

§05.09. Gremiumsgenerator: Der Gremiumsgenerator ist der 50/50 Zufallsgenerator, den ein Gremiumsmitglied zur Entscheidung von Ja/Nein Fragen nutzen kann. Der Zufallsgenerator ist durch die Website „random(dot)org“ zu vollziehen durch die Zufällige Ziehung einer Zahl aus dem Zahlenpool {1;2}. Hierbei werden die Zahl 1 als „Ja“ und die Zahl 2 als „Nein“ codiert. Das Resultat des Gremiumsgenerators hat Gewicht und ist Folge zu leisten.

§05.10. Edetist: Ein Edetist  ist ein EDT ausübender Duplont, wenn dieser EDT eine Bewilligung des Gremiums erhalten hat.

§05.11. Duplo-Entgleisung: Eine Entgleisung ist der schändliche Akt des unlegitimen Verzehrs des Duplos und der damit einhergehenden missachtens des Duploregelwerks. Entgleisungen werden im Entgleisungsregister archiviert und für eine der anderen Duplonten angemessen scheinende Zeit geschändet und geächtet. Die Beschaffenheit dieser Rüge obligt der Entscheidung des Gremiums.

§05.12. Duplo-Flaming, das (Substantiv, Neutrum, Pl. Duplo-Flamings)
Phänomen, das häufig bei der Einlösung von EDTs, insbesondere Dauer-EDTs zu beobachten ist: Sicht- und spürbar werdender Neid gegenüber dem Edetisten, der sich empirisch in missgünstigen Blicken, sporadisch auch verbal kund getanem Unmut, ganz selten lauthalsigen Anfeindungen Luft macht. Der Edetist tut gut daran, die Einlösung seiner Duploprivilegien nicht zu plakativ bzw. gar provozierend zu gestalten. Um etwaige EsSkalationen und andere Ausartungen (siehe auch Abu-Entgleisung am 13.02.2007) zu provozieren.

§05.13. Envy-Push, der (Substantiv, maskulin; Pl. Envy-Pushs)
Phänomen, das ausschließlich Donnerstags zwischen 12 mittags und 15 Uhr oder EDT auftritt und sich manifestiert in bewusst Neid hervorrufenden verbalen oder schriftlichen Äußerungen von Duplotag-Nutzern bezüglich der momentanen Wahrnehmung dieses privilegierten Rechts. Envy-Pushs werden klassisch vorgetragen per Telefon, Mail oder Kurzmitteilung gegenüber Edetisten, kranken, sich in Urlaub oder terminlich abwesenden medioton-Mitarbeitern („Offern“) mit dem Ziel Neid zu erzeugen. Durch die Herausstellung der eigenen Rolle als klassischer Duplotag-Nutzer über den Envy- Push kommt es bei den so brüskierten Offern empirisch zu Verstimmung, Unmut und oft eben zu den indizierten, neidischen Gefühlsregungen. Der willentliche Einsatz von Envy-Pushs gilt in Fachkreisen als schlechter Stil, wird aber von Offern sehr unterschiedlich wahrgenommen.

§05.14. Gourmet-Regret, der (Substantiv, maskulin; Pl. Gourmet-Regrets)
Selten beobachtetes Verhalten von Duplotag-Nutzern nach absolvierten Envy-Pushs, wenn der Aggressor tröstende Worte findet gegenüber depressiven oder melancholisch gewordenen Offern.